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Liebe Junggesellen, verehrte Festteilnehmer!

Das hundertjährige Fahnenjubiläum der Junggesellschaft hat uns heute hier zusammengeführt, um ein paar besinnliche und unterhaltsame Stunden zu verbringen. Das gibt uns Anlass zu einem Rückblick. Die Junggesellschaft Rosenthal kann zum diesjährigen Schützen­fest, außer auf das Fahnenjubiläum, auf ein 130jähriges Be­stehen zurückblicken. Denn am 07. Juni 1858 war in der Peiner Zeitung folgendes zu lesen:

„Am Sonnabend, den 20. und 21. dieses Monats findet das Freischießen in Rosenthal statt. Wozu Freunde solchen Vergnügens hierdurch eingeladen werden.“

Unterzeichnet war die „Annonce“ mit "Die Junggesellschaft“.

Ob das Jahr 1858 nun das Gründungsjahr ist, kann aus der Zeitungsanzeige nicht entnommen werden. Es bedarf daher in dieser Frage weitere Nachforschungen.

Man kann davon ausgehen, dass die Schützengesellschaften, wozu man auch die Junggesellschaften rechnen kann, aus den Bürgerwehren und Schützengilden hervorgegangen sind. Diese hatten einst die Aufgabe, das Hab und Gut der Bür­ger gegen äußeren Unbill zu schützen.
Seit dem 18. Jahrhundert brauchten die Landesherren, die Bürgerwehren und Schützengilden immer weniger. Denn jetzt verfügten sie über stehende Heere. Die militärischen Geflogenheiten wurden aber vielfach in den neu gegründeten Gesellschaften beibehalten und wurden zu Traditionen.

Auch in der hiesigen Junggesellschaft sind solche Tradi­tionen vorhanden. So erfolgte der Festumzug der Jungge­sellen zum Schützenfest bis zum 2. Weltkrieg mit ge­schulterten Gewehren. Auch die Anrede Oberst, Adjutant und Hauptmann sind Bezeichnungen aus den Bürgerwehren früherer Zeiten.

Der Zweck des Schießens war damals ein anderer als in den heutigen Vereinigungen. Man wollte Schützen heranbilden, um in Krisenzeiten auf sie zurückzugreifen. Daher haben die Magistrate mittels des Freischießens das Interesse hierzu gefördert. Aus dem Buch Schützenwesen und Schützenfeste in Nieder­sachsen ist zu entnehmen, dass die angesetzten Gewinne von hohem materiellem Wert waren. Dem gegenüber in der heuti­gen Zeit aus leeren Ehrungen, Plaketten oder Schmückschei­ben bestehen.

Der beste Schütze war damals für das kommende Jahr frei - daher Freischießen - von bestimmten finanziellen Lei­stungen, etwa Gemeindesteuern oder ihm wurde das
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